Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der My Digital Solution GmbH für Leistungen im Performance-Marketing und Vertrieb. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der My Digital Solution GmbH, Dürnbergstraße 12, 95615 Marktredwitz („Agentur“) und ihren Kunden über Leistungen im Bereich Performance-Marketing, insbesondere Werbekampagnen auf Meta-Plattformen (Facebook, Instagram), Erstellung von Werbemitteln und Landingpages, Tracking und Reporting, Qualifizierung von Anfragen, Terminvereinbarung und Vertriebsunterstützung.
- Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt
- Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung der Agentur in Textform (z. B. E-Mail) oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung (insbesondere die gewählte Stufe „Leads“, „Leads + Termine“ oder „Leads + Termine + Abschluss“, Region, Branche, Preise), ergänzend aus der Leistungsbeschreibung auf der Website der Agentur zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und aus diesen AGB. Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge: Auftragsbestätigung, AGB, Website.
- Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der Textform. Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur sind nicht befugt, mündliche Zusagen zu machen, die über den Vertrag hinausgehen.
§ 3 Art der Leistung, kein Erfolg geschuldet
- Die Leistungen der Agentur sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). Die Agentur schuldet ein fachgerechtes Tätigwerden nach dem Stand der Technik und den Werberichtlinien der jeweiligen Plattform, nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere schuldet sie keine bestimmte Zahl von Anfragen, Terminen oder Abschlüssen, keine bestimmten Kosten je Anfrage, keine bestimmte Reichweite und keinen bestimmten Umsatz des Kunden.
- Zahlen im Lead-Rechner, im Beispiel-Cockpit, in Anzeigen, Präsentationen oder Gesprächen sind Beispielwerte und unverbindliche Prognosen. Sie werden nicht Vertragsinhalt und begründen keine Zusicherung.
- Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Erfüllungsgehilfen (z. B. Setter, Closer, freie Mitarbeiter, Produktionsdienstleister) erbringen zu lassen. Sie bleibt Vertragspartner des Kunden.
- Strategie, Zielgruppen, Gebote, Budgetverteilung innerhalb des Werbebudgets, Werbemittelrotation und Optimierung bestimmt die Agentur nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vereinbarten Ziele. Weisungen des Kunden, die die Wirksamkeit der Kampagne voraussichtlich beeinträchtigen, führt die Agentur nach Hinweis in Textform aus; die Folgen trägt der Kunde.
§ 4 Start in sieben Tagen, Mitwirkung des Kunden
- Die Agentur nimmt die Kampagne innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Erstgespräch in Betrieb („Go-live“), sofern der Kunde bis dahin alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbracht hat. Dazu gehören insbesondere: Zugänge zu Meta Business Manager, Werbekonto, Facebook-Seite und Instagram-Konto, Domain oder Website, Kalender und, soweit vereinbart, CRM; ein gültiges Zahlungsmittel für das Werbebudget im Werbekonto; vollständige Angaben zu Angebot, Preisen, Region und Zielgruppe; Logo sowie Bild- und Videomaterial in nutzbarer Qualität; die Freigaben nach Absatz 2.
- Freigaben (Werbemittel, Landingpage, Texte, Qualifizierungskriterien, Gesprächsleitfaden) erteilt der Kunde innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage in Textform. Reagiert der Kunde nicht, gilt die Vorlage nach Ablauf einer weiteren Frist von zwei Werktagen als freigegeben; die Agentur weist bei Vorlage auf diese Folge hin.
- Verzögerungen aus dem Bereich des Kunden, insbesondere fehlende Zugänge, verspätete Freigaben, fehlendes Werbebudget oder Beschränkungen des Werbekontos aus Gründen, die im Konto des Kunden liegen, verschieben alle Fristen entsprechend. Die Vergütung bleibt unberührt. Mehraufwand, der dadurch entsteht, kann die Agentur nach Zeitaufwand berechnen (Stundensatz laut Angebot, sonst 120 € netto je Stunde).
- Der Kunde bearbeitet übergebene Anfragen und Termine unverzüglich, in der Stufe „Leads“ durch Kontaktaufnahme am selben Werktag, und hält vereinbarte Termine ein. Er pflegt den Status jeder Anfrage im Cockpit oder meldet ihn der Agentur. Unterbleibt dies, trägt der Kunde die Folgen für Verwertbarkeit, Qualität und Kosten der Anfragen.
§ 5 Werbebudget und Plattformen
- Das Werbebudget zahlt der Kunde unmittelbar an die jeweilige Plattform (insbesondere Meta) über sein eigenes Werbekonto und sein eigenes Zahlungsmittel. Es ist nicht Bestandteil der Vergütung der Agentur; die Agentur erhält keine Provision der Plattform. Das vereinbarte Mindestbudget (derzeit ab 1.500 € netto im Monat) ist während der gesamten Laufzeit bereitzustellen.
- Vertragsbeziehungen zur Plattform bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und der Plattform. Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen, Störungen, Richtlinienänderungen, Ablehnungen von Anzeigen, Einschränkungen oder Sperrungen von Konten durch die Plattform, es sei denn, sie hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Wird das Werbekonto des Kunden gesperrt oder das Werbebudget nicht bereitgestellt, ruht die Leistungspflicht der Agentur insoweit. Die Vergütungspflicht bleibt bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin bestehen. Die Agentur unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Wiederherstellung des Kontos.
§ 6 Exklusivität
- Während der Vertragslaufzeit bewirbt die Agentur im vereinbarten Gebiet (Postleitzahlengebiete oder Radius laut Auftragsbestätigung) keinen weiteren Kunden mit demselben Kernangebot derselben Branche.
- Der Kunde beauftragt während der Laufzeit für dasselbe Angebot und dieselbe Region keinen weiteren Dienstleister mit Kampagnen auf Meta-Plattformen und schaltet in dem von der Agentur betreuten Werbekonto keine eigenen konkurrierenden Kampagnen, weil sonst Zuordnung, Optimierung und Kosten je Anfrage verfälscht werden. Ausnahmen bedürfen der Absprache in Textform.
- Die Exklusivität endet mit dem Vertrag. Befindet sich der Kunde länger als 14 Tage in Zahlungsverzug, ruht sie bis zum vollständigen Ausgleich.
§ 7 Bestpreisgarantie
- Legt der Kunde der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ihres Angebots ein schriftliches, gültiges Angebot eines in Deutschland ansässigen gewerblichen Anbieters vor, das bei vergleichbarem Leistungsumfang eine niedrigere monatliche Vergütung vorsieht, passt die Agentur ihre monatliche Vergütung für die ersten drei Abrechnungsmonate auf diesen Preis an. Vergleichbar ist ein Leistungsumfang, der mindestens umfasst: Kampagnenführung auf Meta-Plattformen einschließlich Erstellung und laufender Erneuerung der Werbemittel, Landingpage, Tracking und Reporting in Echtzeit, ein fester Ansprechpartner, monatliche Kündbarkeit; bei den Stufen „Leads + Termine“ und „Leads + Termine + Abschluss“ zusätzlich die telefonische Qualifizierung jeder Anfrage und die Terminvereinbarung durch ein eigenes Team.
- Nicht vergleichbar sind insbesondere Angebote mit längerer Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist, Angebote einzelner Freelancer ohne Team, Angebote ohne Setter-Team bei den Stufen mit Terminen, Test-, Einführungs- oder Sonderpreise sowie Angebote, deren Vergütung ganz oder teilweise aus Provisionen der Plattform besteht. Werbebudget, Setup und erfolgsabhängige Provisionen bleiben beim Vergleich außer Betracht.
- Die Anpassung erfolgt einmalig vor Vertragsschluss. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Vergütung besteht nicht.
§ 8 Kommunikation und Support
- Ansprechpartner des Kunden ist die Geschäftsführung der Agentur oder eine von ihr benannte Person. Die laufende Kommunikation erfolgt vorrangig über WhatsApp (geschäftliches Konto) und E-Mail. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen und Vertragsänderungen, bedürfen der Textform per E-Mail oder Brief.
- Nachrichten werden rund um die Uhr entgegengenommen. Anliegen, die den laufenden Betrieb der Kampagne betreffen (Störungen, Sperrungen, fehlerhafte Anzeigen, fehlerhafte Weiterleitung von Anfragen), bearbeitet die Agentur unverzüglich, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Alle übrigen Anliegen bearbeitet sie spätestens am nächsten Werktag.
- Über WhatsApp übermittelt der Kunde keine personenbezogenen Daten von Anfragenden oder Dritten, für deren Übermittlung keine Rechtsgrundlage besteht. Für solche Daten stellt die Agentur das Cockpit und E-Mail zur Verfügung.
§ 9 Vergütung und Zahlung
- Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das einmalige Setup ist mit Auftragsbestätigung fällig. Die monatliche Vergütung ist jeweils im Voraus zu Beginn eines Abrechnungsmonats fällig; der erste Abrechnungsmonat beginnt mit dem Go-live.
- Erfolgsabhängige Vergütungen (insbesondere Provisionen in der Stufe „Leads + Termine + Abschluss“) entstehen mit Abschluss eines Vertrags zwischen dem Kunden und einem von der Agentur vermittelten Kontakt, unabhängig davon, ob der Vertrag innerhalb oder nach Ende der Laufzeit geschlossen wird, sofern der Kontakt innerhalb von zwölf Monaten nach dem von der Agentur vereinbarten Termin abschließt. Widerruft oder storniert der Endkunde innerhalb von 14 Tagen, entfällt die Provision. Der Kunde meldet der Agentur jeden Abschluss unverzüglich in Textform und gestattet ihr auf Verlangen einmal je Quartal die Prüfung der einschlägigen Unterlagen durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten.
- Rechnungen werden per E-Mail übermittelt und sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
- Befindet sich der Kunde länger als 14 Tage in Verzug, kann die Agentur nach Ankündigung in Textform Kampagnen pausieren und weitere Leistungen zurückhalten, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Vergütungspflicht besteht für diesen Zeitraum fort.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
- Die Agentur kann die monatliche Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungsmonats anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen; darauf weist die Agentur in der Ankündigung hin.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung länger als 14 Tage mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, wenn er durch seine Vorgaben gegen Gesetze oder Plattformrichtlinien verstößt, wenn er Mitarbeiter der Agentur beleidigt oder bedroht oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
- Bereits gezahlte Vergütung wird nicht erstattet. Das Setup ist auch dann geschuldet, wenn der Kunde vor dem Go-live kündigt. Bis zum Wirksamwerden einer Kündigung geschuldete Vergütung bleibt zu zahlen.
- Mit Vertragsende pausiert die Agentur die Kampagnen, übergibt die Arbeitsergebnisse nach § 11 und entfernt ihre Zugänge aus den Konten des Kunden.
§ 11 Rechte an Arbeitsergebnissen, Daten, Übergabe
- Werbekonto, Pixel und Datensätze, Zielgruppen sowie alle darin entstehenden Daten liegen im Konto des Kunden und verbleiben bei ihm.
- An den für den Kunden erstellten Werbemitteln (Bilder, Videos, Texte) und an den Inhalten und der Gestaltung der Landingpage erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der jeweils zugehörigen Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Werbezwecke einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. Bis zur vollständigen Zahlung ist das Nutzungsrecht auf die Laufzeit beschränkt.
- Vorlagen, Systeme, Prozesse, Gesprächsleitfäden, Skripte, Software, Tracking-Konfigurationen und die Technik des Cockpits bleiben Eigentum der Agentur; hieran erhält der Kunde ein Nutzungsrecht für die Laufzeit. Nach Vertragsende übergibt die Agentur die Inhalte der Landingpage als Export (Dateien und Texte); ein von der Agentur betriebenes Hosting endet 14 Tage nach Vertragsende.
- Für lizenziertes Material Dritter (z. B. Stockfotos, Schriften, Musik) gelten die Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers; die Agentur weist den Kunden darauf hin.
- Die Agentur darf den Kunden mit Name, Logo und Branche als Referenz nennen und anonymisierte Kennzahlen zu Zwecken der Eigenwerbung verwenden. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Namentliche Zitate oder Bewertungen des Kunden verwendet die Agentur nur mit gesonderter Zustimmung.
§ 12 Inhalte des Kunden, Freistellung
- Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm gelieferten Inhalte, Angaben (insbesondere Preise, Aktionen, Verfügbarkeiten, Qualifikationen, Wirk- oder Heilversprechen) und Materialien richtig und aktuell sind, keine Rechte Dritter verletzen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere dem Wettbewerbsrecht, der Preisangabenverordnung, dem Heilmittelwerbegesetz, dem Datenschutzrecht und branchenspezifischen Werbebeschränkungen. Er prüft Werbemittel und Landingpage vor der Freigabe daraufhin.
- Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Inhalten, Angaben oder Weisungen des Kunden beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit die Agentur den Verstoß zu vertreten hat.
- Die Agentur darf rechtlich oder nach Plattformrichtlinien bedenkliche Inhalte ablehnen, anpassen oder Kampagnen pausieren. Hinweise der Agentur sind keine Rechtsberatung.
§ 13 Datenschutz
- Soweit die Agentur personenbezogene Daten von Anfragenden im Auftrag des Kunden verarbeitet (Erfassung, Qualifizierung, Terminvereinbarung, Cockpit), handelt sie als Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 DSGVO auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags, den die Agentur bereitstellt und der mit Vertragsschluss abgeschlossen wird.
- Für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung über Landingpage und Formulare, insbesondere Datenschutzhinweise, Einwilligungstexte, Impressum und eine etwaige Einwilligungsverwaltung für Meta-Pixel und vergleichbare Technologien, ist der Kunde als Verantwortlicher zuständig. Die Agentur stellt Muster bereit und setzt Vorgaben des Kunden um.
- Der Kunde nutzt übergebene Kontaktdaten nur im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere § 7 UWG bei Telefon- und E-Mail-Werbung, und stellt die Agentur von Ansprüchen frei, die aus einer davon abweichenden Nutzung entstehen.
§ 14 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Geschäftsgeheimnisse, Kunden, Preise, Kennzahlen, Strategien und Prozesse der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
§ 15 Haftung
- Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach auf die in den sechs Monaten vor dem schädigenden Ereignis an die Agentur gezahlte Vergütung ohne Werbebudget. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Agentur haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Anfragen, Termine oder Abschlüsse, mittelbare Schäden und Folgeschäden, für Entscheidungen und Störungen der Plattformen (§ 5), für das Verhalten von Anfragenden (insbesondere nicht wahrgenommene Termine oder falsche Angaben) sowie für Datenverluste, soweit sie durch angemessene Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen wären. Die Beschränkungen gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1.
- Ansprüche des Kunden gegen die Agentur verjähren, außer in den Fällen des Absatzes 1, innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
§ 16 Beanstandungen
- Beanstandungen von Leistungen sind der Agentur unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnis, in Textform mitzuteilen. Die Agentur bessert berechtigte Beanstandungen innerhalb angemessener Frist nach. Weitergehende Rechte bestehen erst, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist.
§ 17 Abwerbeverbot
- Der Kunde wird während der Laufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter der Agentur, die für ihn tätig waren, ohne Zustimmung der Agentur abwerben, einstellen oder direkt beauftragen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung schuldet der Kunde einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von drei Bruttomonatsvergütungen der betreffenden Person, mindestens 10.000 €. Beiden Seiten bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag das für Marktredwitz zuständige Gericht. Die Agentur darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Erfüllungsort ist Marktredwitz.
- Die Agentur kann diese AGB für laufende Verträge mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB; auf diese Folge weist die Agentur in der Änderungsmitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: 28.09.2026